COVID-19 | DER BUNDESRAT HAT ENTSCHIEDEN: 2G GILT AB MONTAG AUCH FÜR DEN PFERDESPORT

Ab Montag, 20. Dezember 2021 können nur noch Geimpfte oder Genesene ihre Pferde in unseren Reithallen bewegen. An diesen Orten gilt auch eine Maskenpflicht. Auf das Tragen einer Maske kann an diesen Orten nur verzichtet werden, wenn die Geimpften und Genesenen zusätzlich ein negatives Testresultat vorweisen können (2G+). Personen, deren Impfung, Auffrischimpfung oder Genesung nicht länger als vier Monate zurückliegt, sind von dieser Testpflicht ausgenommen.

Jugendliche bis 16 Jahren sind von allen Massnahmen ausgenommen!

Das Reiten auf Aussenplätzen oder im Gelände ist weiterhin uneingeschränkt für alle möglich.

Nutzen Berufsreiter:innen oder Trainer:innen eine Reithalle im Rahmen eines vertraglichen Arbeitsverhältnisses mit der Betreiberin der Reithalle, sind sie von der Zertifikatspflicht ausgenommen, müssen bei der Ausübung ihrer Arbeitstätigkeit in der Reithalle jedoch permanent eine Gesichtsmaske tragen.

Besteht kein vertragliches Arbeitsverhältnis, gilt die allgemeine 2G-Regel auch für Berufsreiter:innen und Trainer:innen. Sie können auf eine Gesichtsmaske verzichten, wenn sie zusätzlich ein negatives Testresultat vorgewiesen können (2G+) bzw. ihre Impfung, Auffrischimpfung oder Genesung nicht länger als vier Monate zurückliegt.

Diese Massnahmen sind vorerst bis am 24. Januar 2022 befristet.

Bitte beachten Sie die Maskenpflicht in den Innenräumen (Kaffeeraum, Toiletten, Tribüne,etc.).

Reitbahngesellschaft St. Jakob und Felix Graf